GASAG reagiert auf Ende der Gasbeschaffungsumlage.
Die GASAG reagiert umgehend auf die Ankündigung, die neu geschaffene Gasbeschaffungsumlage noch vor dem ersten Tag ihrer Wirksamkeit wieder abzuschaffen. Den auf die Gasbeschaffungsumlage entfallenden Anteil an den ab dem 1. Oktober 2022 erhöhten Preisen in der Grundversorgung in Höhe von 2,419 ct/kWh (ohne Umsatzsteuer) wird die GASAG nicht berechnen. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Entscheidung der Bundesregierung wird die GASAG die ab 1. Oktober 2022 neu geltenden Preise für die Grund- und Ersatzversorgung zunächst auf ihrer Internetseite unter www.gasag.de veröffentlichen.
Bei einem Verbrauch von 12.000 Kilowattstunden für eine durchschnittliche Berliner Wohnungsgröße vermeidet die Abschaffung der Gasbeschaffungsumlage eine Mehrbelastung von rund 345 Euro (inkl. derzeit geltender Umsatzsteuer von 19 Prozent). Für ein Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden wären es jährlich Mehrkosten von rund 575 Euro gewesen.
Noch im Gesetzgebungsverfahren befindet sich die von der Bundesregierung angekündigte Senkung der Umsatzsteuer auf Erdgas von aktuell 19 auf sieben Prozent. Sobald diese Steuersenkung in Kraft gesetzt ist, wird die GASAG den Endkundenpreis um die reduzierte Umsatzsteuer senken.