Compliance und Transparenz.
Warum wir Gesetze, Richtlinien, Regeln und andere Verpflichtungen konsequent einhalten
Die Rechtschaffenheit unseres Handelns ist ein wesentlicher Baustein für das Vertrauen der Öffentlichkeit in die GASAG-Gruppe. Die Einhaltung von geltenden Regeln ist uns daher sowohl Verpflichtung als auch Selbstverständnis.
So erreichen wir unsere Compliance-Ziele
Die GASAG-Gruppe hält sich strikt an:
- Allgemeine Regeln, Gesetze, Verordnungen oder sonstige Verpflichtungen
- Verträge
- Ethische Grundsätze
- Interne Regeln
Diese Verpflichtungen betreffen unter anderem unsere kaufmännische Rechtschaffenheit und die Ablehnung unlauterer Geschäftspraktiken. Ebenso ist für die GASAG-Gruppe jegliche gesetzeswidrige Ausnutzung von abhängig Beschäftigten und die Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund ihres Geschlechtes, ihrer Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung nicht hinnehmbar. Wir erwarten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern ein verantwortungsbewusstes und verlässliches Handeln. Verbindliche Regelungen, Richtlinien und Verträge spiegeln unsere Compliance-Ziele wider und müssen eingehalten werden.
Compliance geht uns alle an
Potenzielle Compliance-Verstöße können nicht immer „von innen heraus“ erkannt und aufgearbeitet werden. Damit ein etwaiges Fehlverhalten schnellstmöglich abgestellt werden kann, sind wir auch unseren Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern dankbar, wenn sie uns auf mögliche Compliance-Verstöße innerhalb der GASAG-Gruppe hinweisen. Zu diesem Zweck haben wir ein gesichertes Hinweisgebersystem eingerichtet. Hiermit können Hinweise rund um die Uhr an uns adressiert werden – auf Wunsch auch anonym.
Senden Sie uns Ihre Hinweise
Wenden Sie sich als Kundin oder Kunde, Geschäftspartnerin oder Geschäftspartner, Betroffene oder Betroffener jederzeit gern per E-Mail an unsere interne Compliance-Einheit. Wenn Sie uns Ihre Telefonnummer senden, rufen wir Sie auf Wunsch auch zurück.
E-Mail:compliance@gasag.de
Sollten besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer Sie als Hinweisgeberin oder Hinweisgeber anonym bleiben wollen, können Sie sich auch an unseren Ombudsmann wenden. Der Ombudsmann der GASAG-Gruppe ist Fachanwalt für Strafrecht:
E-Mail: ombudsmann-gasag@fs-pp.de
Telefon: +49 30 3186-853
Der Ombudsmann legt den Hinweis nach Absprache mit Ihnen ohne Angabe der anzeigenden Person bei der Compliance-Einheit innerhalb der GASAG-Gruppe zur weiteren Ermittlung und Bearbeitung vor. Eventuelle Rückfragen und sonstige Kommunikation mit der Hinweisgebenden im laufenden Verfahren werden dann ebenfalls über den Ombudsmann gesteuert, sodass gewünschte Anonymität auch hier gesichert ist.
Wir machen unsere politischen Kontakte transparent
Über die Mitarbeit in Verbänden und Organisationen hinaus legen wir Wert darauf, im direkten Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft zu sein. Mit unseren politischen Kontakten gehen wir dabei transparent um. Ab dem 1. September 2021 dokumentieren wir deshalb im Einverständnis mit unseren Kontaktpersonen Datum und Anlass der Gespräche unserer Managementebene mit Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene.
Auf diese Weise wollen wir nachvollziehbar machen, wo wir – insbesondere in unserer Rolle als Grundversorger und Netzbetreiber – im (energie-)politischen Gespräch sind. Davon ausgenommen sind öffentlich zugängliche Verwaltungen. Informationen über stattgefundene Gespräche machen wir auf Anfrage etablierten Organisationen wie zum Beispiel Medien, Verwaltungen oder Nichtregierungsorganisationen sowie deren Vertreterinnen und Vertretern zugänglich. Für mehr Infos oder konkrete Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: